Weitere Erlaubnisse
§34i Immobiliardarlehensvermittler: Erlaubnis und VSH vorbereiten
Wer Immobiliardarlehen vermitteln möchte, braucht eine klare Einordnung von Erlaubnis, Sachkunde, Unterlagen und Vermögensschadenhaftpflicht.
Worum es bei §34i geht
Die Immobiliardarlehensvermittlung ist ein eigenständiger erlaubnispflichtiger Bereich. Für Vermittler mit bestehender §34d- oder §34f-Erlaubnis kann §34i eine strategische Erweiterung sein.
Typische Punkte in der Vorbereitung
- Erlaubnisziel und Tätigkeitsumfang klären
- Sachkunde oder gleichgestellte Qualifikation prüfen
- VSH für Immobiliardarlehensvermittlung einordnen
- Rechtsform, verantwortliche Personen und Startdatum festlegen
- Unterlagen der zuständigen Stelle prüfen
- Bestehende Vermittlererlaubnisse berücksichtigen
VSH und IHK-Nachweis abstimmen
Entscheidend ist, dass die VSH-Bestätigung zur beantragten Tätigkeit passt. Der Erlaubnis-Check fragt die relevanten Eckdaten ab und bereitet eine qualifizierte Nachfrage vor.
Prüfen Sie Ihren nächsten Schritt
Der Erlaubnis-Check bündelt Ihre Ausgangslage und zeigt, ob VSH, Sachkunde, Unterlagen oder Statuswechsel zuerst geklärt werden sollten.
FAQ
Häufige Fragen
Kurze Antworten für die erste Orientierung. Entscheidend bleibt die Prüfung durch die zuständige Stelle.
Wofür steht §34i GewO?+
§34i GewO betrifft die Immobiliardarlehensvermittlung. Wer in diesem Bereich tätig werden möchte, benötigt eine passende Erlaubnisstruktur und regelmäßig entsprechende Pflichtnachweise.
Ist eine VSH für §34i relevant?+
Ja, die Vermögensschadenhaftpflicht ist auch für die Vorbereitung einer §34i-Tätigkeit ein zentraler Punkt. Anforderungen und Bestätigung müssen zur konkreten Tätigkeit passen.
Kann ich §34i zusätzlich zu §34d beantragen?+
Eine Erlaubniserweiterung kann möglich sein. Dafür sollten Sachkunde, VSH und Antragsunterlagen getrennt und vollständig geprüft werden.
