Neuabschluss
Sie beantragen die §34d-Erlaubnis und benötigen erstmals eine VSH-Bestätigung.
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Die Vermögensschadenhaftpflicht ist für Versicherungsmakler nicht nur Absicherung, sondern häufig Voraussetzung für Erlaubnis und IHK-Bestätigung.
Wer als Versicherungsmakler tätig werden möchte, benötigt eine passende Absicherung gegen Vermögensschäden. Die zuständige Stelle verlangt dafür regelmäßig eine Bestätigung, die zur beantragten Tätigkeit passt.
Erlaubnispass fragt die relevanten Eckdaten ab: Berufsziel, Rechtsform, bestehende VSH, Startzeitpunkt und ob kurzfristig ein Nachweis für die IHK benötigt wird.
Für den Antrag ist oft nicht nur ein Angebot relevant, sondern eine konkrete Versicherungsbestätigung. Diese muss zur beantragten Erlaubnis und zum Versicherungsnehmer passen.
Der genaue Inhalt kann je nach Fall und zuständiger Stelle variieren. Deshalb ist eine saubere Vorabklärung sinnvoll, vor allem bei UG/GmbH-Gründung, Erlaubniserweiterung oder Statuswechsel.
Sie beantragen die §34d-Erlaubnis und benötigen erstmals eine VSH-Bestätigung.
Sie haben bereits eine VSH und möchten Beitrag, Deckung oder Service prüfen lassen.
Sie erweitern Ihr Tätigkeitsfeld, etwa in Richtung §34f oder §34i, und brauchen eine passende Einordnung.
Der Erlaubnis-Check bündelt Ihre Ausgangslage und zeigt, ob VSH, Sachkunde, Unterlagen oder Statuswechsel zuerst geklärt werden sollten.
FAQ
Kurze Antworten für die erste Orientierung. Entscheidend bleibt die Prüfung durch die zuständige Stelle.
Die VSH ist eine Vermögensschadenhaftpflicht für berufliche Haftungsrisiken aus der Vermittlertätigkeit. Für Versicherungsmakler ist sie regelmäßig ein zentraler Pflichtnachweis im Erlaubnisprozess.
Eine Betriebshaftpflicht ersetzt die VSH für erlaubnispflichtige Vermittlertätigkeiten in der Regel nicht. Relevant ist eine passende Vermögensschadenhaftpflicht mit der benötigten Bestätigung.
Ja, ein Wechsel kann geprüft werden. Wichtig sind Laufzeit, Kündigungsfristen, nahtloser Versicherungsschutz und die Anforderungen der zuständigen Stelle.